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   OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95   

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https://dejure.org/1995,2836
OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95 (https://dejure.org/1995,2836)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.10.1995 - 5 U 65/95 (https://dejure.org/1995,2836)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - 5 U 65/95 (https://dejure.org/1995,2836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Aufklärungspflicht bei Anwendung einer Außenseitermethode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
    Die von dem Arzt Dr. ... vorgenommene Aufklärung reichte in diesem Fall jedoch nicht aus, um den Kläger eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber zu ermögliche, ob er sich der Operation in der von den Ärzten der Beklagen beabsichtigten Weise unterziehen sollte (vgl. BGH, VersR 1980, 1145, 1146).

    Sie hatten ihn vielmehr über das besondere Risiko der von ihnen gewählten Außenseitermethode zu unterrichten (vgl. BGH, VersR 1980, 1145 f.; OLG Düsseldorf, VersR 1991, 1176); nur bei ordnungsgemäßer Unterrichtung konnte der Kläger eigenverantwortlich entscheiden, ob er mit der in dieser Weise geplanten Operation einverstanden war.

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
    Eine den ärztlichen Heileingriff rechtfertigende Einwilligung des Patienten setzt voraus, dass der Patient über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, seine Risiken und mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen, Chancen und Gefahren im Großen und Ganzen aufgeklärt worden ist (BGHZ 106, 391, 394).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
    Für einen Patienten besteht erst dann Anlass, einen plausiblen Entscheidungskonflikt für den Fall der ordnungsgemäßen Aufklärung darzulegen, wenn der Arzt oder Krankenhausträger eingewendet hat, der Patient würde bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken des Eingriffs seine Einwilligung erteilt haben (vgl. BGH, NJW 1994, 799, 800; VersR 1988, 1032).
  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73

    Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
    Steht nämlich ein Aufklärungsmangel fest, so betrifft die Frage nach den schädlichen Auswirkungen des schon an sich rechtswidrigen Eingriffs die haftungsausfüllende Kausalität, über die nach dem Maßstab des § 287 ZPO zu entscheiden ist (BGH, Urteil vom 04.11.1975 - VI ZR 226/73 -, AHRS Kza 6705/1).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1990 - 8 U 110/89

    Sorgfalt bei Verwendung einer Außenseitermethode

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
    Sie hatten ihn vielmehr über das besondere Risiko der von ihnen gewählten Außenseitermethode zu unterrichten (vgl. BGH, VersR 1980, 1145 f.; OLG Düsseldorf, VersR 1991, 1176); nur bei ordnungsgemäßer Unterrichtung konnte der Kläger eigenverantwortlich entscheiden, ob er mit der in dieser Weise geplanten Operation einverstanden war.
  • BGH, 14.04.1981 - VI ZR 39/80

    Berücksichtigung einer eingetretenen Verletzungsfolge bei einer wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
    Allerdings trägt der Patient prinzipiell die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die geltend gemachte Schadensfolge durch den mangels Aufklärung rechtswidrigen Eingriff verursacht wurde (BGH, VersR 1981, 677).
  • BGH, 08.03.1988 - VI ZR 161/87

    Erfolglosigkeit einer Revision aufgrund der Unwesentlichkeit von entsprechenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 65/95
    Für einen Patienten besteht erst dann Anlass, einen plausiblen Entscheidungskonflikt für den Fall der ordnungsgemäßen Aufklärung darzulegen, wenn der Arzt oder Krankenhausträger eingewendet hat, der Patient würde bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken des Eingriffs seine Einwilligung erteilt haben (vgl. BGH, NJW 1994, 799, 800; VersR 1988, 1032).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02

    Zurückverweisung bei gesetzwidrigem Übergehen von Parteivorbringen im

    Soweit den Beklagten ein Aufklärungsversäumnis zur Last fallen sollte, beträfe die Frage nach den Folgen des wegen fehlender Einwilligung schon an sich rechtswidrigen Eingriffs die haftungsausfüllende Kausalität, so dass die Regelung des § 287 ZPO Anwendung findet (BGH, Urt. v. 4.11.1975 - VI ZR 226/73, NJW 1976, 363; Urt. v. 13.1.1987 - IV ME 82/66 [richtig: VI ZR 82/86 - d. Red.] , NJW 1987, 1481, 1482; OLG Oldenburg, Urt. v. 17.10.1995 - 5 U 65/95, VersR 1997, 192, 193).
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